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Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

13. Februar 2023

Seit dem 22.11.2022 ist sie nun in Kraft, die neue Gebührenordnung. Ein verbindliches Werk mit Gesetzescharakter. Der Bundesrat hat zugestimmt, der Bundeskanzler Olaf Scholz und sein Minister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir haben abgezeichnet.
Noch nie, seit ich in diesem Beruf arbeite, ist um eine GOT Novelle so viel Pressewirbel veranstaltet worden. Natürlich immer mit denselben plakativen Beispielen, die die vermeintlich offensichtlichen, saftigen Erhöhungen untermauern. Aber auch die tierärztliche Seite kam zu Wort, die sich auf eine lange überfällige Anpassung bezog.
Die „alte“ GOT bot bereits die Möglichkeit, die verschiedenen Leistungen mit ein- bis dreifachen Sätzen abzurechnen, da der Aufwand für bestimmte Verrichtungen oft sehr unterschiedlich ausfällt. Damit konnte ein gewisser Inflationsausgleich über die Jahre realisiert werden. Schließlich nehmen ja auch beispielsweise Raum-, Versicherungs-, Fahrzeug- und Personalkosten stetig zu. Die jetzige Version bietet endlich die Möglichkeit, wieder auskömmmlich auf Basis des einfachen Satzes zu liquidieren.
Für Außenstehende erscheint die Anwendung dieser Gebührenordnung etwas kryptisch, daher stehen wir Tierärztinnen und Tierärzte für Fragen gerne zur Verfügung. Vielen, die ein solches Regelwerk für anachronistisch halten, sei entgegengesetzt, dass genau dieses eine leistungsbezogene Vergleichbarkeit schafft und zudem sowohl Wucher als auch Dumping verhindert.
Am Ende geht es um Lebewesen, die bei Krankheit und Vorsorge den höchstmöglichen Standard erhalten sollten. Auch Tierärztinnen und Tierärzte möchten, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter sie bezahlen können. Und so werden wir Anbieter auch in Zukunft den Spagat versuchen, höchstes Leistungsniveau bezahlbar zu realisieren.

Sebastian Schöneich
Dr.med.vet.
Am Redder 39, 21218 Seevetal
Tel.: 04105 – 636041
Fax: 04105 – 58272